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BörsG
Börsengesetz
Vom 16.7.2007 (BGBl. I S. 1330, 1351)
Zuletzt geändert am 27.12.2024 (BGBl. I S. Nr. 438)
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Börsen und weitere Begriffsbestimmungen
§ 3
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
§ 3a
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde zur Ausführung der Verordnung (EU) 2015/2365
§ 3b
Meldung von Verstößen
§ 4
Erlaubnis
§ 4a
Geschäftsleitung des Börsenträgers
§ 4b
Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des Börsenträgers
§ 5
Pflichten des Börsenträgers
§ 6
Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 7
Handelsüberwachungsstelle
§ 8
Zusammenarbeit
§ 9
Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften
§ 10
Verschwiegenheitspflicht
§ 11
Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen
§ 12
Börsenrat
§ 13
Wahl des Börsenrates
§ 14
(weggefallen)
§ 15
Leitung der Börse
§ 16
Börsenordnung
§ 17
Gebühren und Entgelte
§ 18
Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen
§ 19
Zulassung zur Börse
§ 19a
Verantwortung des Handelsteilnehmers für Aufträge von mittelbaren Handelsteilnehmern
§ 20
Sicherheitsleistungen
§ 21
Externe Abwicklungssysteme
§ 22
Sanktionsausschuss
§ 22a
Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren
§ 22b
Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 2
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung
§ 23
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten
§ 24
Börsenpreis
§ 25
Aussetzung und Einstellung des Handels
§ 26
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften
§ 26a
Order-Transaktions-Verhältnis
§ 26b
Mindestpreisänderungsgröße
§ 26c
Market-Making-Systeme
§ 26d
Algorithmische Handelssysteme und elektronischer Handel
§ 26e
Informationen über die Ausführungsqualität
§ 26f
Positionsmanagementkontrollen
§ 26g
Übermittlung von Daten
Abschnitt 3
Skontroführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen
§ 27
Zulassung zum Skontroführer
§ 28
Pflichten des Skontroführers
§ 29
Verteilung der Skontren
Abschnitt 3a
Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
§ 30
Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
§ 31
(weggefallen)
Abschnitt 4
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
§ 32
Zulassungspflicht
§ 33
Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt
§ 34
Ermächtigungen
§ 35
Verweigerung der Zulassung
§ 36
Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 37
Staatliche Schuldverschreibungen
§ 38
Einführung
§ 39
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
§ 40
Pflichten des Emittenten
§ 41
Auskunftserteilung
§ 42
Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten
§ 43
Verpflichtung des Insolvenzverwalters
Abschnitt 4a
Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung
§ 44
Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften
§ 45
Einlage; Verwendungsabrede
§ 46
Zuständigkeit der Hauptversammlung, Informationspflichten
§ 47
Andienungsrecht der Aktionäre; Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr
§ 47a
Aktienoptionen
§ 47b
Beendigung der Börsenmantelaktiengesellschaft; Auflösung; Abwicklung
Abschnitt 5
Freiverkehr, KMU-Wachstumsmarkt und organisiertes Handelssystem
§ 48
Freiverkehr
§ 48a
KMU-Wachstumsmarkt
§ 48b
Organisiertes Handelssystem an einer Börse
Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften
§ 49
Strafvorschriften
§ 50
Bußgeldvorschriften
§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 51
Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel
§ 52
Übergangsregelungen
§ 53
Anwendungsbestimmung zum Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz
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