BörsG

Börsengesetz

Vom 16.7.2007 (BGBl. I S. 1330, 1351)

Zuletzt geändert am 27.12.2024 (BGBl. I S. Nr. 438)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung
§ 23Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten
Abschnitt 3
Skontroführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen
§ 27Zulassung zum Skontroführer
Abschnitt 3a
Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
§ 30Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
Abschnitt 4
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
§ 32Zulassungspflicht
Abschnitt 4a
Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung
§ 44Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften
Abschnitt 5
Freiverkehr, KMU-Wachstumsmarkt und organisiertes Handelssystem
§ 48Freiverkehr
Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften
§ 49Strafvorschriften

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