BwSchutzG

Bundeswehr-Schutz-Gesetz

Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr

Vom 9.1.2026

Unterabschnitt 2
Reisebeschränkungen

§ 7

Personenkreis

Die Regelungen dieses Unterabschnitts gelten für alle Beschäftigten des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung.