BwSchutzG

Bundeswehr-Schutz-Gesetz

Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr

Vom 9.1.2026

Abschnitt 2
Schlussbestimmungen

§ 11

Übergangsvorschriften

1Vor dem 1. Juli 2026 nach § 37 Absatz 3 des Soldatengesetzes in der bis zum 30. Juni 2026 geltenden Fassung eingeleitete einfache Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind noch nach dem bis zum 30. Juni 2026 geltenden Recht abzuschließen. 2§ 1 Absatz 1 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden.