Vom 28.8.1985
Neugefasst am 19.4.2002
Zuletzt geändert am 12.9.2024
Hat ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, so wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Wahlschein“ oder „W“ eingetragen.