Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Vom
2.5.1975
Zuletzt geändert am
10.8.2021
Drittes Kapitel
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Abschnitt I
Allgemeine Vorschrift
§ 15
Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften (Abschnitt II), Forstbetriebsverbände (Abschnitt III) und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen (Abschnitt IV).