Vom 7.5.1956
Neugefasst am 23.7.1993
Zuletzt geändert am 7.3.2024
Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand fest, wieviel Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.