Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
Vom 19.5.1953
Neugefasst am 10.8.2007
Zuletzt geändert am 11.6.2024
Die Rechtsstellung der Spätaussiedler in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich nach dem Fremdrentengesetz.