BußAktÜbV

Bußgeldaktenübermittlungsverordnung

Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren

Vom 6.4.2020

§ 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.