BußAktÜbV

Bußgeldaktenübermittlungsverordnung

Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren

Vom 6.4.2020

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Übermittlung elektronisch geführter Bußgeldakten

1. der Verwaltungsbehörden, die als Bußgeldbehörden tätig sind;
2. der Staatsanwaltschaften;
3. der Gerichte.