BUrlG

Bundesurlaubsgesetz

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

Vom 8.1.1963

Zuletzt geändert am 20.4.2013

§ 10

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.