BTTG

Bundestariftreuegesetz

Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes

Vom 27.4.2026

§ 9

Nachweispflicht

Der Bundesauftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass der Auftragnehmer sein Tariftreueversprechen nach § 3 einhält, und die Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue vorzulegen.