BtRegV

Betreuerregistrierungsverordnung

Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern

Vom 13.7.2022

§ 4

Nachweis der Sachkunde

Die erforderliche Sachkunde ist wie folgt nachzuweisen:

1. durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs nach § 5,
2. durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs nach § 6 oder
3. durch anderweitige Nachweise nach § 7.