Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern
Vom
13.7.2022
§ 2
Persönliche Eignung
Der Antragsteller muss die Gewähr dafür bieten, seine Aufgaben als rechtlicher Betreuer, insbesondere diejenigen, die sich aus § 1821 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben, erfüllen zu können.