BtRegV

Betreuerregistrierungsverordnung

Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern

Vom 13.7.2022

§ 2

Persönliche Eignung

Der Antragsteller muss die Gewähr dafür bieten, seine Aufgaben als rechtlicher Betreuer, insbesondere diejenigen, die sich aus § 1821 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben, erfüllen zu können.