BtRegV

Betreuerregistrierungsverordnung

Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern

Vom 13.7.2022

§ 14

Aufbewahrungsfrist

Folgende Akten und elektronische Akten sind für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Beendigung des Verfahrens aufzubewahren:

1. Akten, in denen eine beantragte Registrierung bestandskräftig abgelehnt worden ist, und
2. Akten, in denen eine Registrierung bestandskräftig widerrufen oder zurückgenommen worden ist.