BSAVfV

Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt

Vom 30.12.1985

Neugefasst am 28.9.2004

Zuletzt geändert am 9.10.2019

Anlage

(zu § 1b Absatz 1)

    1.
  • Die elektronischen Dokumente sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an das Bundessortenamt im Wege der Dateiübertragung mittels des Protokolls HTTP-S (Hyper Text Transfer Protocol Secure) zu übermitteln. Die offene Übertragung als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail) ist nicht erlaubt.
  • Die Übermittlung auf Datenträgern ist nicht zugelassen.
  • 2.
  • Zur qualifizierten elektronischen Signatur sind die aktuellen Hinweise auf der Internetseite
  • http://www.bundessortenamt.de/signatur
  • zu beachten.
  • Die Signatur bezieht den Antrag mit allen seinen Anlagen ein.
  • 3.
  • Das elektronische Dokument muss folgenden Formatbedingungen genügen:
      a)
    • Antrag mit Technischem Fragebogen
    • Adobe PDF 1.6 (Portable Document Format) und höher (gemäß den bereitgestellten Anträgen), Formatänderungen sind nicht erlaubt,
    • b)
    • Anlagen
        aa)
      • Adobe PDF 1.3 (Portable Document Format) und höher
      • bb)
      • Microsoft Word 97 und höher
      • cc)
      • Microsoft Excel 97 und höher
      • dd)
      • ASCII (American Standard Code for Information Interchange)
      • ee)
      • JPEG (Joint Photographic Experts Group).
  • 4.
  • Die Dateinamen für Anlagen müssen einer der folgenden Bedingungen genügen:
      a)
    • Bezeichnung "Anlage" mit fortlaufender Nummer
      • Beispiel 1: Anlage1.pdf
      • Beispiel 2: Anlage2.doc,
    • b)
    • Bezeichnung "Anlage" mit inhaltlicher Kurzbezeichnung (Dateiname einschließlich dessen Erweiterung: maximal 25-stellig, ohne Sonderzeichen; Umlaute sind zu umschreiben)
      • Beispiel 3: Anlage Vollmacht.pdf
      • Beispiel 4: Anlage Zeitvorrang.pdf
      • Beispiel 5: Anlage Foto1.jpg.
  • 5.
  • Die Anlagen können für die Übersendung in einer Archivdatei des Formates ZIP zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv darf keine anderen ZIP-Archive und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur Dateien abgelegt werden, die zu einem Antrag gehören – Beispiel 6: Anlage.zip.