(1) Die elektronischen Dokumente sind in der Anlage bezeichneten Art und Weise einzureichen.
(2) 1Die elektronischen Dokumente können ebenfalls ohne elektronische Signatur in Papierform eingereicht werden. 2In diesem Fall sind der nach dem Ausdrucken automatisch erzeugte 2D-Barcode und die handschriftliche Unterschrift zwingend notwendig.