BrKrFrühErkV

Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung

Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen

Vom 17.12.2018

Zuletzt geändert am 21.2.2024

§ 9

Übergangsvorschriften

1Die Anforderung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 gilt erst ab dem 1. Januar 2021. 2Dies gilt auch für Röntgeneinrichtungen, die für die Abklärungsdiagnostik eingesetzt werden.