BRHG

Bundesrechnungshofgesetz

Gesetz über den Bundesrechnungshof

Vom 11.7.1985

Zuletzt geändert am 5.2.2009

§ 4

Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete

Zum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete.