BPräsWahlG

Bundespräsidentenwahlgesetz

Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

Vom 25.4.1959

Zuletzt geändert am 12.7.2007

§ 3

Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist.