BPolBG

Bundespolizeibeamtengesetz

Vom 3.6.1976

Zuletzt geändert am 28.6.2021

§ 14

Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften

Wird in anderen Vorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen verwiesen, die durch dieses Gesetz geändert worden oder weggefallen sind, treten an ihre Stelle die Vorschriften und Bezeichnungen nach den geänderten Vorschriften.