BORA

Berufsordnung für Rechtsanwälte

Zuletzt geändert am 26.5.2025

§ 18

Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit

Werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vermittelnd, schlichtend oder als Mediatorin oder Mediator tätig, so unterliegen sie den Regeln des Berufsrechts.