Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Vom
21.6.1975
Zuletzt geändert am
16.4.2021
3. Titel
Mietwagenverkehr
§ 40
Beförderungsentgelte
Im Mietwagenverkehr sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) zu berechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.