BodSchätzG

Bodenschätzungsgesetz

Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

Vom 20.12.2007

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 5

Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderflächen der Bodenschätzung

1Flächen, die sich in Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatischen Verhältnissen und Wasserverhältnissen wesentlich unterscheiden, sind als Klassenflächen voneinander abzugrenzen. 2Innerhalb der Klassenflächen können bei Abweichungen der Bodenbeschaffenheit oder der Wasserverhältnisse Klassenabschnittsflächen gebildet werden. 3Wesentliche Abweichungen der übrigen natürlichen Ertragsbedingungen werden durch die Abgrenzung von Sonderflächen berücksichtigt.