BodSchätzG

Bodenschätzungsgesetz

Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

Vom 20.12.2007

Zuletzt geändert am 22.12.2023

Abschnitt 2
Besondere Schätzungsvorschriften

§ 3

Schätzungsrahmen

Grundlage für eine einheitliche Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden im Bundesgebiet ist

1. für Ackerland der Ackerschätzungsrahmen (Anlage 1) und
2. für Grünland der Grünlandschätzungsrahmen (Anlage 2).
Die Schätzungsrahmen weisen Wertzahlen aus, die als Verhältniszahlen die Unterschiede im Reinertrag bei gemeinüblicher und ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zum Ausdruck bringen.