BNichtrSchG

Bundesnichtraucherschutzgesetz

Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln

Vom 20.7.2007

Zuletzt geändert am 27.3.2024

§ 3

Hinweispflicht

Auf das Rauchverbot nach § 1 ist in geeigneter Weise hinzuweisen.