Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Vom 17.6.1953
Neugefasst am 27.7.1971
Zuletzt geändert am 22.12.2023
Die Mitglieder der Bundesregierung leisten bei der Übernahme ihres Amtes vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.