Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Vom 17.6.1953
Neugefasst am 27.7.1971
Zuletzt geändert am 22.12.2023
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 20. September 1949, § 11 jedoch erst vom 1. April 1953 ab in Kraft.
(2) Für die Zeit vor dem 1. April 1953 verbleibt es bei den geleisteten Zahlungen.