BMinG

Bundesministergesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung

Vom 17.6.1953

Neugefasst am 27.7.1971

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 24

(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 20. September 1949, § 11 jedoch erst vom 1. April 1953 ab in Kraft.

(2) Für die Zeit vor dem 1. April 1953 verbleibt es bei den geleisteten Zahlungen.