Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Vom 17.6.1953
Neugefasst am 27.7.1971
Zuletzt geändert am 22.12.2023
Die Mitglieder der Bundesregierung stehen nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.