BMinG

Bundesministergesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung

Vom 17.6.1953

Neugefasst am 27.7.1971

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 1

Die Mitglieder der Bundesregierung stehen nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.