BMIBGebV

Besondere Gebührenverordnung BMI

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich

Vom 2.9.2019

Zuletzt geändert am 3.7.2026

§ 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.