Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
Vom
2.9.2019
Zuletzt geändert am
10.9.2021
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.