BMG

Bundesmeldegesetz

Vom 3.5.2013

Zuletzt geändert am 23.10.2024

§ 48

Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.