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BMG
Bundesmeldegesetz
Vom 3.5.2013 (BGBl. I S. 1084)
Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 323)
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Meldebehörden
§ 2
Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
§ 3
Speicherung von Daten
§ 4
Ordnungsmerkmale
§ 5
Zweckbindung der Daten
§ 6
Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters
§ 7
Meldegeheimnis
Abschnitt 2
Schutzrechte
§ 8
Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person
§ 9
(weggefallen)
§ 10
Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 11
Auskunftsbeschränkungen
§ 12
Recht auf Berichtigung
§ 13
Aufbewahrung von Daten
§ 14
Löschung von Daten
§ 15
Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen
§ 16
Anbieten von Daten an Archive
Abschnitt 3
Allgemeine Meldepflichten
§ 17
Anmeldung, Abmeldung
§ 18
Meldebescheinigung
§ 18a
Meldedatensatz zum Abruf
§ 19
Mitwirkung des Wohnungsgebers
§ 20
Begriff der Wohnung
§ 21
Mehrere Wohnungen
§ 22
Bestimmung der Hauptwohnung
§ 23
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
§ 23a
Elektronische Anmeldung
§ 24
Datenerhebung, Meldebestätigung
§ 25
Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
§ 26
Befreiung von der Meldepflicht
§ 27
Ausnahmen von der Meldepflicht
Abschnitt 4
Besondere Meldepflichten
§ 28
Besondere Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute
§ 29
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
§ 30
Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten
§ 31
Verarbeitungsbeschränkungen
§ 32
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
Abschnitt 5
Datenübermittlungen
Unterabschnitt 1
Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen
§ 33
Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
§ 34
Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen
§ 34a
Personensuche und freie Suche im automatisierten Abruf
§ 35
Datenübermittlungen an ausländische Stellen
§ 36
Regelmäßige Datenübermittlungen
§ 37
Datenweitergabe
§ 38
Auswahldaten für automatisierte Abrufe und für Datenübermittlungen über Personengruppen
§ 39
Verfahren des automatisierten Abrufs
§ 39a
Datenbestätigung für öffentliche Stellen
§ 40
Protokollierungspflicht bei automatisiertem Abruf und bei Datenbestätigung
§ 41
Zweckbindung übermittelter Daten und Hinweise
§ 42
Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 43
(weggefallen)
Unterabschnitt 2
Melderegisterauskunft
§ 44
Einfache Melderegisterauskunft
§ 45
Erweiterte Melderegisterauskunft
§ 46
Gruppenauskunft
§ 47
Zweckbindung der Melderegisterauskunft
§ 48
Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
§ 49
Automatisierte Melderegisterauskunft
§ 49a
Datenbestätigung
§ 50
Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
§ 51
Auskunftssperren
§ 52
Bedingter Sperrvermerk
Unterabschnitt 3
Zeugenschutz
§ 53
Zeugenschutz
Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 54
Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften, Schlussvorschriften
§ 55
Regelungsbefugnisse der Länder
§ 56
Verordnungsermächtigungen
§ 57
Verwaltungsvorschriften
§ 58
(weggefallen)
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