BLG

Bundesleistungsgesetz

Vom 19.10.1956

Zuletzt geändert am 15.7.2024

Zweiter Teil
Verfahren
Erster Abschnitt
Durchführung der Anforderung

§ 35

Leistungen werden von der Anforderungsbehörde durch Leistungsbescheid angefordert.