BKV

Berufskrankheiten-Verordnung

Vom 31.10.1997

Zuletzt geändert am 29.6.2021

Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7

Aufgaben

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (Sachverständigenbeirat) ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Bundesministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt.