BKompV

Bundeskompensationsverordnung

Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung

Vom 14.5.2020

Anlage 5

(zu § 9 Absatz 3 und 4) Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter


Ausgleichsmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichartig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sollen nach Möglichkeit eng mit dem beeinträchtigten Raum verbunden sein.

Ersatzmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichwertig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sind unter Bezug auf den beeinträchtigten Raum, zumindest jedoch so durchzuführen, dass die jeweilige Funktion im betroffenen Naturraum hergestellt wird (siehe Anlage 4). Bei Eingriffen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels können Ersatzmaßnahmen auch außerhalb des betroffenen Naturraums durchgeführt werden, sofern dadurch die jeweils beeinträchtigte Funktion des Schutzguts im betroffenen Naturraum hergestellt wird.

    A.
  • Räumlich-funktionale Anforderungen

    SchutzgüterFunktionen
    (siehe
    im Einzelnen
    Anlage 1)
    Maßgaben zum Ausgleich und ErsatzRäume, in denen
    die Ausgleichs-
    maßnahmen
    durchzuführen sind
    BiotopeVielfalt von
    Lebensgemeinschaften und Lebensräumen
    Wiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betroffenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotoptypenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen

    Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederherstellung sind Biotope zu wählen,

    die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und

    die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maßnahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind.

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:

    Nährstoffentzug

    Wiedervernässung

    Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz)

    wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen

    Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)

    Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopen
    in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotopausstattung abgrenzt (z. B. Waldbereiche, Niederungsbereiche, strukturiertes Offenland)
    TiereVielfalt von Tierarten einschließlich der innerartlichen VielfaltWiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habitate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von

    Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)

    Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/Metapopulation(en)

    artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher Wiederherstellbarkeit

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:

    Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)
    in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum möglichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen
    Art(en)/Popula-
    tion(en)
    Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)

    Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen

    Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    PflanzenVielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen VielfaltWiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Standorte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von

    Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale

    artspezifischen Standortbedingungen

    Entwicklungszeiten

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:

    Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standortbedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen)

    Wiederherstellung von Lebensräumen

    Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von Pflanzenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von Diasporen)

    Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum in Abhängigkeit von konkreten Verbreitungsarealen
    Bodennatürliche BodenfunktionenWiederherstellung/Optimierung der Bodenfunktionen

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:

    Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)

    Entfernen von Überschüttungen

    Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums

    Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration

    Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren

    Nutzungsextensivierung

    Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
    Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen ErbesWiederherstellung/Optimierung der betroffenen Bodentypen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Ausgleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotopkategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch:

    Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren

    Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen

    Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstanden sind

    Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen

    Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegen
    in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
    WasserFunktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächengewässer einschließlich der natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit der Fließgewässer ergebenMaßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz)

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:

    Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseitigung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren)

    Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung

    Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage von Auefließgewässern

    Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillgewässern

    Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegungen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen

    Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosionsgefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen

    Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)

    Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern

    Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasserüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen

    Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)
    in dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen unmittelbarem Umfeld
    Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergebenVerbesserung/Wiederherstellung der Grundwasserfunktionen

    Mögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.:

    Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehendem Grundwasser

    Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)

    Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmutzungen z. B. durch Altlastensanierung

    Mögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.:

    Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)

    Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahmefällen Infiltration von Niederschlagswasser
    in dem vom Eingriff betroffenen Grundwasserleiter,
    -einzugsgebiet
    Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen

    Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
    Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Abflusshaushalt
    (Retentionsfunktion)
    Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz- und Retentionsfunktionen

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:

    Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B)

    Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. Infiltration von Niederschlagswasser und Regenwasserrückhaltung

    Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugsgebiet

    Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließgewässern

    Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Gewässerverbauungen

    Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern

    Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle

    Extensivierung der Auenutzung

    Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen

    Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)

    Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentionsraumes

    Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen oder -becken

    Vorlandmanagement in den Deichvorländern
    in dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers
    BiotopeVielfalt von
    Lebensgemeinschaften und Lebensräumen
    Wiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betroffenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotoptypenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen

    Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederherstellung sind Biotope zu wählen,
    • die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und
    • die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maßnahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind.

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
    • Nährstoffentzug
    • Wiedervernässung
    in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotopausstattung abgrenzt (z. B. Waldbereiche, Niederungsbereiche, strukturiertes Offenland)
    • Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz)
    • wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen
    • Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    • Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopen
    TiereVielfalt von
    Tierarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt
    Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habitate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von
    • Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)
    • Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/Metapopulation(en)
    • artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher Wiederherstellbarkeit
    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
    • Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)
    • Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)
    • Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen
    • Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum möglichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen
    Art(en)/Popula-
    tion(en)
    PflanzenVielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen VielfaltWiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Standorte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von
    • Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale
    • artspezifischen Standortbedingungen
    • Entwicklungszeiten
    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
    • Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standortbedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen)
    • Wiederherstellung von Lebensräumen
    in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum in Abhängigkeit von konkreten Verbreitungsarealen
    • Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von Pflanzenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von Diasporen)
    • Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    Bodennatürliche
    Bodenfunktionen
    Wiederherstellung/Optimierung der Bodenfunktionen

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
    • Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
    • Entfernen von Überschüttungen
    • Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums
    • Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration
    • Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
    • Nutzungsextensivierung
    • Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
    Vielfalt von Bodentypen
    und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes
    Wiederherstellung/Optimierung der betroffenen Bodentypen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Ausgleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotopkategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch:
    • Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren
    • Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen
    • Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstanden sind
    • Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen
    • Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegen
    in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
    WasserFunktionen
    für den
    Naturhaushalt,
    die sich aus
    der Qualität
    und Quantität der Oberflächen-
    gewässer einschließlich der natürlichen Selbstreini-
    gungsfähigkeit der Fließgewässer ergeben
    Maßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz)

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
    • Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseitigung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren)
    • Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung
    • Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage von Auefließgewässern
    • Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillgewässern
    in dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen unmittelbarem Umfeld
    • Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegungen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
    • Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosionsgefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen
    • Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    • Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern
    • Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasserüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen
    • Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)
    Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergebenVerbesserung/Wiederherstellung der Grundwasserfunktionen

    Mögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.:
    • Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehendem Grundwasser
    • Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    • Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmutzungen z. B. durch Altlastensanierung
    Mögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.:
    • Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
    • Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahmefällen Infiltration von Niederschlagswasser
    • Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen
    • Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
    in dem vom Eingriff betroffenen Grundwasserleiter,
    -einzugsgebiet
    Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Ab-
    flusshaushalt
    (Retentionsfunktion)
    Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz- und Retentionsfunktionen

    Mögliche Maßnahmen sind u. a.:
    • Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B)
    • Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. Infiltration von Niederschlagswasser und Regenwasserrückhaltung
    • Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugsgebiet
    in dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers
    • Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließgewässern
    • Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Gewässerverbauungen
    • Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern
    • Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle
    • Extensivierung der Auenutzung
    • Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen
    • Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)
    • Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentionsraumes
    • Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen oder -becken
    Vorlandmanagement in den Deichvorländern
  • B.
  • Berücksichtigung von Entwicklungszeiten


  • Sofern die Entwicklungszeit bis zur Erreichung des Zielzustandes der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme 30 Jahre überschreitet, ist eine Vergrößerung der Maßnahmenfläche um 25 Prozent erforderlich, um die verzögerte Funktionserfüllung zu berücksichtigen (Timelag-Aufschlag).


  • Sofern Biotoptypen oder Zielzustände anderer Funktionen mit einem Alter von mehr als 100 Jahren erheblich beeinträchtigt werden, sind neben den langfristig wirksamen Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 100 Jahren kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von weniger als 30 Jahren vorzusehen. Die beiden Maßnahmenanteile sollen jeweils 50 Prozent des auf die betreffende erhebliche Beeinträchtigung entfallenden Anteils am biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf betragen.


  • Bei Entwicklungszeiten von weniger als 30 Jahren ist kein Timelag-Aufschlag erforderlich.


  • Die Bestimmung der Entwicklungszeit ist maßnahmenspezifisch ausgehend von den jeweiligen Ausgangsbiotopen bzw. Ausgangszuständen der Maßnahmenflächen sowie dem Zielbiotoptyp in der jeweiligen Ausprägung vorzunehmen.



  • Entwicklungszeiten für beispielhafte Zielbiotope und verschiedene Ausgangsbiotoptypen

    ZielbiotopAusgangsbiotope
    (mögliche Maßnahmentypen)
    EntwicklungszeitTimelag-Aufschlag,
    kurz- bis mittelfristig
    wirksame Maßnahmen
    Buchen-(misch-)wälder frischer, basenreicher Standorte
    (alte Bestände)
    Buchen-Mischbestand
    (Entnahme gebietsfremder Baumarten, Freistellung Altbaumarten)
    < 30 Jahre
    Fichtenforst (Unterpflanzung mit Buchen, später Entnahme der Fichten)30 bis 100 JahreTimelag-Aufschlag
    erforderlich
    Acker (Aufforstung von Buchenwäldern)> 100 JahreTimelag-Aufschlag und Maßnahme mit einer
    Entwicklungszeit
    < 30 Jahre erforderlich
    Bruchwälder
    (alte Bestände)
    entwässerter, eutrophierter Bruchwald (Wiedervernässung, Nutzungsverzicht)< 30 Jahre
    Weichholzauenwälder
    (junge bis mittelalte
    Bestände)
    krautige Uferflur am Gewässer
    (ggf. Verbesserung der Überflutungssituation, Initialpflanzung von Weiden, Sukzession)
    < 30 Jahre
    (junge bis mittelalte
    Bestände)
    30 bis 100 Jahre
    (alte Bestände)
    Timelag-Aufschlag
    erforderlich
    Niedermoore mit Torfenbrachgefallene, ehemals
    extensiv genutzte Niedermoorstandorte (regelmäßige Mahd, ggf. Wiedervernässung)
    < 30 Jahre
    intensiv genutztes Feuchtgrünland (Wiedervernässung,
    Aushagerung, regelmäßige Mahd)
    30 bis 100 JahreTimelag-Aufschlag
    erforderlich
    Hochmoor-, Zwischen- und Übergangsmoorstandorte (einschl. Moorgewässer und -gehölze)Moordegenerationsstadium mit Zwergsträuchern und Resten von Fichtenforst (Rodung und Wiedervernässung, Sukzession, ggf. Entwicklungspflege)> 100 JahreTimelag-Aufschlag und
    Maßnahme mit einer
    Entwicklungszeit
    < 30 Jahre erforderlich
    naturnahe Fließgewässeranthropogen mäßig beeinträchtigtes Fließgewässer
    (Beseitigung von Sohlabstürzen, verrohrten Durchlässen und Förderung der natürlichen Fließgewässerdynamik)
    < 30 Jahre
    anthropogen stark beeinträchtigtes Fließgewässer
    (Renaturierung durch Rückverlegung eines längeren Fließgewässerabschnitts in das ursprüngliche Fließgewässerbett)
    < 30 Jahre
    Großseggenriedentwässertes, eutrophiertes
    Großseggenried (Wiedervernässung, ggf. sporadische Mahd)
    < 30 Jahre
    Entwicklung aus ehemaliger Kiesabbaufläche (Initialpflanzung mit standorttypischen Arten,
    in Abhängigkeit vom Wasserhaushalt Sukzession oder sporadische Mahd)
    < 30 Jahre
    Halbtrockenrasenbrachgefallener, verbuschter Halbtrockenrasen (Entbuschung und Beweidung)< 30 Jahre
    extensiv genutzter Ackerintensiv genutzter Acker
    (keine chem.-synth. Düngung/nur Wirtschaftsdünger, Düngermenge begrenzen auf max. 50 % der empfohlenen Menge; kein Pflanzenschutzmitteleinsatz)
    < 30 Jahre