BKleingG

Bundeskleingartengesetz

Vom 28.2.1983

Zuletzt geändert am 19.9.2006

§ 6

Vertragsdauer

Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen.