BKleingG

Bundeskleingartengesetz

Vom 28.2.1983

Zuletzt geändert am 19.9.2006

§ 17

Überleitungsvorschrift für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit

Anerkennungen der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesprochen worden sind, bleiben unberührt.