BKGG

Bundeskindergeldgesetz

Vom 11.10.1995

Neugefasst am 28.1.2009

Zuletzt geändert am 2.12.2024

§ 6

Höhe des Kindergeldes

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.

(2) (weggefallen)

(3) 1Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Juli 2022 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. 2Ein Anspruch in Höhe des Einmalbetrags von 100 Euro für das Kalenderjahr 2022 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat Juli 2022, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.