BKGG

Bundeskindergeldgesetz

Vom 11.10.1995

Neugefasst am 28.1.2009

Zuletzt geändert am 16.12.2022

§ 14

Bescheid

1Wird der Antrag auf Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe abgelehnt, ist ein Bescheid zu erteilen. 2Das Gleiche gilt, wenn das Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe entzogen werden.