Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 27
Anerkannte Zertifizierungsstellen
Im Sinne dieser Verordnung sind anerkannte Zertifizierungsstellen:
1.
Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 28 Absatz 1 oder § 43 Absatz 1 anerkannt sind,
2.
Zertifizierungsstellen nach § 41 und
3.
Zertifizierungsstellen nach § 42.