Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
Vom 2.12.2021
Zuletzt geändert am 13.12.2022
(1) Zertifikate gelten auch als anerkannt, solange und soweit sie auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung anerkannt sind.
(2) § 23 ist entsprechend anzuwenden.