BioSt-NachV

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung

Vom 2.12.2021 (BGBl. I S. 5126)

Zuletzt geändert am 13.12.2022 (BGBl. I S. 2286)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Teil 2
Nachhaltigkeitsanforderungen
§ 3Anforderungen für die Vergütung
Teil 3
Nachweis
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung
Abschnitt 2
Nachhaltigkeitsnachweise
§ 10Anerkannte Nachweise
Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
§ 20Anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 27Anerkannte Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 2
Aufgaben der Zertifizierungsstellen
§ 33Führen von Verzeichnissen
Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 40Kontrollen und Maßnahmen
Unterabschnitt 5
Vorläufige Anerkennung
§ 43Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
Teil 4
Zentrales Register
§ 44Register Biostrom
Teil 5
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 47Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
Teil 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 54Ordnungswidrigkeiten
Teil 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 55Übergangsbestimmung

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