Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 25
Anerkannte Zertifizierungsstellen
Im Sinne dieser Verordnung sind anerkannte Zertifizierungsstellen:
1.
Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 26 Absatz 1 oder § 41 Absatz 1 anerkannt sind,
2.
Zertifizierungsstellen nach § 39 und
3.
Zertifizierungsstellen nach § 40.