Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
§ 18
Anerkannte Zertifikate
Im Sinne dieser Verordnung anerkannte Zertifikate sind:
1.
Zertifikate, solange und soweit sie nach § 19 ausgestellt worden sind,
2.
Zertifikate nach § 23 und
3.
Zertifikate nach § 24.