Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
§ 18
Anerkannte Zertifikate
Im Sinne dieser Verordnung anerkannte Zertifikate sind:
1. Zertifikate, solange und soweit sie nach § 19 ausgestellt worden sind,
2. Zertifikate nach § 23 und
3. Zertifikate nach § 24.