Biokraft-NachV

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Vom 2.12.2021

Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten

§ 18

Anerkannte Zertifikate

Im Sinne dieser Verordnung anerkannte Zertifikate sind:

1. Zertifikate, solange und soweit sie nach § 19 ausgestellt worden sind,
2. Zertifikate nach § 23 und
3. Zertifikate nach § 24.