BioAbfV

Bioabfallverordnung

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden

Vom 21.9.1998

Neugefasst am 4.4.2013

Zuletzt geändert am 28.4.2022

§ 12a

Elektronische Datenverarbeitung und -übermittlung

Die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Dokumentationen und Nachweise können mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erstellt und mit Zustimmung der zuständigen Behörde elektronisch oder in elektronischer Form vorgelegt oder übermittelt werden.