Nutzerkonto erstellen
Login
Gesetze Übersicht
LX Gesetze für iPhone & iPad
Funktionen und Preise
Gutschein einlösen
Feedback & Support
Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
Nutzerkonto erstellen
Login
Gesetze Übersicht
LX Gesetze für iPhone & iPad
Funktionen und Preise
Gutschein einlösen
Feedback & Support
Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Vom
16.12.2011
Zuletzt geändert am
5.4.2023
§ 6.18
Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
1.
Es ist verboten, einen Anker, eine Trosse oder eine Kette schleifen zu lassen.
Vorherige Norm
Nächste Norm