BinSchStrO

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Vom 16.12.2011

Zuletzt geändert am 5.4.2023

§ 10.27

Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt

1Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraße oberhalb km 201,49 ist verboten. 2Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.