BinSchPersV

Binnenschiffspersonalverordnung

Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

Vom 26.11.2021

Zuletzt geändert am 14.10.2025

Anlage 25

(zu § 78 Absatz 3 Nummer 3) Muster Behördenschifferzeugnis

(Vorderseite)



(Rückseite)



Anweisungen:

    1.
  • Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers
  • 2.
  • Aktuelle(r) Vorname des Inhabers
  • Die Namen sind wie auf dem Personalausweis oder im Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.
  • Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss auch eine Transkription in ASCII in Klammern erfolgen.
  • 3a.
  • Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
  • 3b.
  • Geburtsort (Stadt)
  • 4.
  • Besatzungsmitgliedsnummer des Inhabers (zu entnehmen aus dem SDB)
  • 5.
  • Physische Identifizierung des Inhabers durch Import der elektronischen Bilddatei
  • 6.
  • Seriennummer des Zeugnisses
  • 7.
  • Ausstellungsdatum des Zeugnisses
  • 8.
  • Ablaufdatum
  • 9.
  • Bezeichnung der ausstellenden Behörde
  • 10.
  • Codierte besondere Berechtigung(en): R (für das Fahren unter Radar); M (für das Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter); Abschnitte mit besonderem Risiko wie in dem Europäischen Referenzdatenmanagementsystem (ERDMS) codiert
  • 11.
  • Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen (Code 01 bis 09 wie in der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission)

Visuelle Merkmale des Befähigungszeugnisses: Grundfarbe hellblau, nach ISO/IEC 7810