Anlage 25
(zu § 78 Absatz 3 Nummer 3)
Muster Behördenschifferzeugnis
(Vorderseite)

(Rückseite)

Anweisungen:
- 1.
- Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers
- 2.
- Aktuelle(r) Vorname des Inhabers
- Die Namen sind wie auf dem Personalausweis oder im Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.
- Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss auch eine Transkription in ASCII in Klammern erfolgen.
- 3a.
- Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
- 3b.
- Geburtsort (Stadt)
- 4.
- Besatzungsmitgliedsnummer des Inhabers (zu entnehmen aus dem SDB)
- 5.
- Physische Identifizierung des Inhabers durch Import der elektronischen Bilddatei
- 6.
- Seriennummer des Zeugnisses
- 7.
- Ausstellungsdatum des Zeugnisses
- 8.
- Ablaufdatum
- 9.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde
- 10.
- Codierte besondere Berechtigung(en): R (für das Fahren unter Radar); M (für das Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter); Abschnitte mit besonderem Risiko wie in dem Europäischen Referenzdatenmanagementsystem (ERDMS) codiert
- 11.
- Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen (Code 01 bis 09 wie in der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission)
Visuelle Merkmale des Befähigungszeugnisses: Grundfarbe hellblau, nach ISO/IEC 7810