BinSchPersV

Binnenschiffspersonalverordnung

Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

Vom 26.11.2021

Zuletzt geändert am 23.7.2024

Abschnitt 5
Sicherheitspersonal

§ 46

Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss

1. mindestens 18 Jahre alt sein und
2. den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.