Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Vom
15.6.1895
Zuletzt geändert am
2.12.2024
Vierter Abschnitt
Frachtgeschäft. Schiffsüberlassungsverträge
§ 26
Auf das Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern auf Binnengewässern finden die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs Anwendung.