BHO

Bundeshaushaltsordnung

Vom 19.8.1969

Zuletzt geändert am 21.8.2024

§ 4

Haushaltsjahr

1Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. 2Das Bundesministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.